Markenrecht in der Weihnachtsbäckerei - Dresdner Stollen®
Ich möchte an dieser Stelle alle Betreiber von Rezeptseiten auf ein - auch von mir - bisher unbeachtetes Markenrecht hinweisen.
Auf Lebkuchen-Rezepte.de hatte ich bis heute auch ein Rezept für "Dresdner Christstollen®" veröffentlicht. Ich verwendete dabei den Namen ohne ® - ein Fehler, wie sich heute Vormittag herausstellte! Ich bekam eine "Vorab-Email" vom Rechtsanwalt Dr. Sebastian Wündisch, LL.M., welche er im Auftrag des "Schutzverband Dresdner Stollen e.V." verschickte. Darin machte er mich darauf aufmerksam, dass dieser "Schutzverband Dresdner Stollen e.V." Inhaber u.a. folgender Wortmarken ist:
- Deutsche Wortmarke "Dresdner Christstollen" - DE 39542517
- Deutsche Wortmarke "Dresdner Stollen" - DE 00654182
- Deutsche Wortmarke "DresdnerWeihnachtsstollen" D839742758
- Deutsche Wortmarke "Dresdner Stollen" DE 397 53097
- Europäische Wortmarke "Dresdner Christstollen" EM 00262949
Bei jeder Verwendung der Bezeichnungen "Dresdner Stollen", "Dresdner Weihnachtsstollen" bzw. "Dresdner Christstollen" ist daher zwingend das Zeichen ® hinzuzufügen sowie ein Hinweis aufzunehmen, dass es sich um eine eingetragene Marke des Schutzverbandes Dresdner Stollen e.V. handelt.
Natürlich ist es weiterhin zulässig Rezepte für Christstollen zu veröffentlichen, jedoch nur ohne Bezug auf Dresden. Lokalisierende Zusàtze wie "nach Dresdner Art" sind ebenfalls zu vermeiden.
Wenn aber die korrekte Bezeichnung a'la "Dresdner Stollen®" verwendet wird, so muss auf der Seite auch der Inhaber der Marke genannt werden:
Dresdner Stollen® ist eine eingetragene Kollektivmarke des Schutzverbandes Dresdner Stollen e.V.
Dankenswerterweise wurde mir diese Information nicht gleich in Verbindung mit einer Abmahnung gesandt, sondern mir die Gelegenheit gegeben meine Fehler zu korrigieren; was ich umgehend getan habe. Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche entstehen dann, wenn die Änderungen nicht vorgenommen werden. Dem dürfte ich jetzt vorgebeugt haben.
Da ich nicht weiß, wer alles diese Schreiben bekommen hat, ich jedoch bei einer entsprechenden Google-Suche etliche Seiten gefunden habe, welche den angegeben Richtlinien nicht entsprechen, sollen diese Informationen allen Hobby-Weihnachtsbäckern eine Hilfe sein, unnützen und vielleicht kostspieligen Scherereien vor Weihnachten aus dem Weg zu gehen.
8 Kommentare
ich finde es super von Dir das du die anderen darüber Informierst. Das ist heutzutage nicht alltäglich und lobenswert.
Desweiteren finde ich auch mal erwähnenswert das der Rechtsanwalt/e nicht gleich eine Abmahnung sendet sonder einen mal die Möglichkeit gibt seinen Fehler zu berichtigen.
Das gibt es leider zu selten da viele mehr auf Kommerz aus sind.
Auch wir wünschen auch ein schönes Weihnachtszeit.
wie wäre folgende Schreibweise:
D®esdne® Ch®iststollen
Haben sie eine Begründung abgegeben, warum "nach Dresdner Art" ebenso zu vermeiden sind?
Dresden von einem Mitgliedsbetrieb des Schutzverbandes Dresdner Stollen e.V.
gebacken werden, da gerade die geografische Herkunft aus Dresden durch den
Markenschutz sichergestellt wird, der den Mitgliedsbetrieben vorbehalten ist."
Interessantes am Rande: "Nürnberger Lebkuchen" habe ich noch nie als "Nürnberger Lebkuchen®" gesehen ....
Wir reden hier von volkstümlichen Rezepten und Backwaren, die kommerzialisiert werden.
Fernab von DD kann man dem Stollen aber auch nicht entrinnen, *lach*. In der Galeria gibt es fast nur den Dresdner in verschiedenen Verpackungen..
Darf man jetzt ein Rezept veröffnetlichen, aber ohne den Hinweis auf die Herkunft? Oder reicht ein (R)?

